Als weiteres wichtiges schalltechnisches Regelwerk ist die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) zu nennen, die weitgehend verbindliche Richtwerte für die Verträglichkeit bei der Planung und den Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen angibt.
Auch die Beurteilung von sog. "besonderen Ereignissen" ("Bundesliga-Entscheidung") ist eine wichtige gut-achterliche Aufgabe, die eine Entscheidungsgrundlage für die jeweiligen kommunalen bzw. staatlichen Ge-nehmigungsbehörden darstellt.