Schalltechnische Fragestellungen betreffen zum einen die Belange der kommunalen Bauleitplanung sowie zum anderen vielseitige schalltechnische Fragen zum Schutz gegen Außenlärm von Gebäuden. Besonderes Augenmerk ist dabei bei der Entwicklung von Konversionsflächen geboten. Bei der kommunalen Bauleitplanung, d.h. der Erstellung von Flächennutzung-und Bebauungsplänen, werden verschiedene schalltechnische Regelwerke als Beurteilungskriterien herangezogen.
Je nach Lärmart, die sich in der Regel an der Art der Lärmentstehung orientiert, werden unterschiedliche Berechnungs- und Bewertungskriterien definiert. Die bauleitplanerische Festsetzung in einem Bebauungsplan kann dann auch bis hin zu hochbau-technischen Anforderungen an die jeweilige Gebäudehülle reichen.
.
Anschrift:
noise.business
Tel: 0821 / 2674 555
Dipl.Ing.in (FH) Ulrike Schuß Fax: 0821 / 2674 556
Pater-Alfred-Maier-Str. 7 Handy: +49 (0) 160 / 91815151
86316
Friedberg
E-Mail: noise.business(at)arcor.de
04/2024