Lärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern, ist Ziel der Lärmminderungsplanung, die von der Euro-
päischen Union durch die EG-Umgebungslärmrichtlinie angestoßen worden ist.
Gesetzliche Grundlage ist das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz. Demnach muss im fünfjährigen Turnus die Lärmsituation in Ballungsräumen ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ermittelt und in Lärmkarten dar-gestellt werden.