Als weiteres wichtiges schalltechnisches Regelwerk ist die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) zu nennen, die weitgehend verbindliche Richtwerte für die Verträglichkeit bei der Planung und den Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen angibt.
Auch die Beurteilung von sog. "besonderen Ereignissen" ("Bundesliga-Entscheidung") ist eine wichtige gutachterliche Aufgabe, die eine Entscheidungsgrundlage für die jeweiligen kommunalen bzw. staatlichen Genehmigungsbehörden darstellt.
Anschrift:
noise.business
Tel: 0821 / 2674 555
Dipl.Ing.in (FH) Ulrike Schuß Fax: 0821 / 2674 556
Pater-Alfred-Maier-Str. 7 Handy: +49 (0) 160 / 91815151
86316
Friedberg
E-Mail: noise.business(at)arcor.de
04/2024